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  Berufsunfähigkeit Die Finanzdienstleister Niederösterreich

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Was ist Berufsunfähigkeit?

 

Die österreichische Pensionsversicherungsanstalt spricht grundsätzlich von Berufsunfähigkeit, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes so beeinträchtigt ist, dass sie weniger als die Hälfte derjenigen eines Gesunden beträgt, der über eine vergleichbare Berufsausbildung bzw. entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

 

Angestellte und Facharbeitern wird Berufsschutz zugestanden, selbständige Erwerbstätige hingegen können auf jede andere selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit verwiesen werden (Ausnahmen bei über 57-jährigen).

 

Ursachen für Berufsunfähigkeit (Quelle: Pensionsversicherungsanstalt, Stand 2003)

 

-         Psychiatrische Krankheiten 31,1% (z.B. Burn-out, mehr...)

-         Krankheiten des Bewegungsapparates 23,4%

-         Herz-/Kreislauferkrankungen 11,5%

-         Krebs 11,1%

-         Krankheiten des Nervensystems 5,8%

-         sonstige Ursachen 17,1%

 

 

Was zahlt die Pensionsversicherungsanstalt?

 

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Egal, ob Sie am Anfang Ihres Berufslebens oder schon mittendrin stehen, eine Beeinträchtigung oder gar der Verlust Ihrer Arbeitskraft bedeuten empfindliche finanzielle Einbussen. Mit einer privaten Vorsorge sichern Sie sich ab, damit Zahlungsverpflichtungen (z.B. Kredite) oder krankheitsbedingte Anschaffungen/Umstellungen nicht zur Existenzbedrohung werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was zahlt die Pensionsversicherungsanstalt?

Es werden die 16 Jahre (bis 2028 schrittweise steigend auf 40 Jahre) mit dem höchsten beitragspflichtigen Einkommen herangezogen. Der Anspruch ist auf 80% des Durchschnittswertes (2004= max. Euro 2.395,09 Bruttopension) begrenzt.

 

In Härtefällen – besonders Jüngere sind davon betroffen – gibt es eine Sonderregelung: auch wenn aufgrund der Beitrags-/Versicherungszeiten die 60% des o.g. Durchschnittswertes nicht erreicht werden, werden diese 60% zugesprochen.

 

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Stand: 08.11.2008
 
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