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BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

 

Wussten Sie, dass Sie als Bauherr für sämtliche Schäden, die aus Ihrer (beauftragten) Bautätigkeit heraus an jemandem Dritten geschehen, schadenersatzpflichtig sind?

Die Grundlage dafür findet sich im ABGB.

 

Beispiele:

  • durch Bauarbeiten kommt das Nachbargrundstück ins Rutschen

  • durch Erschütterungen entstehen Risse am Nachbargebäude

  • die Kranlast fällt auf das Nachbargrundstück und verletzt Drittpersonen oder fremdes Eigentum

  • durch Grabarbeiten werden Leitungen, die zum Nachbargrundstück führen, beschädigt.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die im Rahmen eines „Rohbaupaket“ kostenlos angeboten wird, deckt genau jene Fälle ab, in denen unbeteiligte Dritte einen Schaden erleiden.

 

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an – dieses ist unverbindlich und kostenlos.

 


 

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Stand: 08.05.2012 / Sitemap