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BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Wussten
Sie, dass Sie als Bauherr für sämtliche
Schäden, die aus Ihrer (beauftragten) Bautätigkeit
heraus an jemandem Dritten geschehen, schadenersatzpflichtig sind?
Die Grundlage dafür findet sich
im
ABGB.
Beispiele:
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durch Bauarbeiten kommt das
Nachbargrundstück ins Rutschen
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durch Erschütterungen
entstehen Risse am Nachbargebäude
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die Kranlast fällt auf das
Nachbargrundstück und verletzt Drittpersonen oder fremdes Eigentum
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durch Grabarbeiten werden
Leitungen, die zum Nachbargrundstück führen, beschädigt.
Die
Bauherrenhaftpflichtversicherung, die im Rahmen eines „Rohbaupaket“
kostenlos angeboten wird, deckt genau jene Fälle ab, in denen unbeteiligte
Dritte einen Schaden erleiden.
Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an – dieses
ist unverbindlich und kostenlos.
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