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BAUWESENVERSICHERUNG
Bei vielen unbekannt – von
vielen unterschätzt:
die
Vollkaskoversicherung am Bau
Die Schädigung von
unbeteiligten Dritten ist durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung
gedeckt. Was ist jedoch mit den Schäden, die durch die eigene Tätigkeit
(oder die der Professionisten) auf der eigenen Baustelle passieren?
Beispiele:
-
durch Witterungseinflüsse
stürzt die Baugrube ein (und muß ausgepumpt und nochmals ausgehoben
werden)
-
durch mangelhaftes Material
stürzt eine Zwischendecke ein
-
die Kranlast fällt auf das
eigene Haus.
-
durch
Stemm- oder Grabarbeiten werden die eigenen Leitungen beschädigt, weil sie
nicht dort verlaufen, wo sie eigentlich eingezeichnet sind
Hier kommt es sehr oft zu
Streitigkeiten über den Verursacher bzw. über das mögliche
Verschulden der Beteiligten. Meistens ist da nicht nur eine Person haftbar
zu machen und es handelt sich um ein Zusammenspiel mehrer Faktoren (Planung,
Statik, Bauaufsicht, Ausführung, etc.)
Und dann ist es leider auch oft
den vorhandenen Haftpflichtversicherungen (der bauausführenden Unternehmen)
nicht möglich, eine sinnvolle Lösung zu finden, wenn die
Schadenersatzverpflichtung nicht gesetzesgemäß ergründet werden kann (ABGB
§ 1311).
Der Leidtragende ist der
Bauherr, der durch verzögerten Baufortschritt und zusätzliche finanzielle
Aufwendungen belastet wird.
Der Vorteil der
Bauwesenversicherung
(Unterfenster) besteht darin, dass sich der Versicherte nicht einem
langjährigen Rechtsstreit aussetzen muss. Das nimmt ihm der
Bauwesenversicherer ab, indem er den erlittenen Sachschaden ersetzt.
Achtung:
es gibt auf dem österreichischen Markt zwei unterschiedliche Bedingungswerke
(BW/ABBV), die jeweils den Bauwesenversicherungen der verschiedenen
Versicherungs-gesellschaften hinterlegt sind. In den ABBV wird der Eintritt
des Schadenfalles anders definiert, wodurch es zu höheren Schadenleistungen
kommt.
Die Bauwesenversicherung kann
jedoch nicht nur von einem Bauherrn, sondern auch von einem ausführenden
Unternehmen abgeschlossen werden (Bauträgerkomfortschutz).
Die
Bauwesenversicherung deckt:
Allgemein:
-
unvorhergesehen
eintretende Sachschäden an den versicherten Bauleistungen gemäß
Ö-Norm B2110
-
Mitversichert: Subunternehmer
-
Deckungserweiterungen auf
eine Pauschalsumme (1. Risiko) können mitversichert werden
-
Baugrund- und Bodenmassen
-
Schadensuchkosten
-
Zusätzliche Aufräumkosten
-
Überstunden und Eilfrachten
-
Transport- und Deponiekosten
Ergänzend:
-
einzubauende
Gegenstände, die dauernd und zweckgebunden mit dem Bauvorhaben verbunden
bleiben
-
Risiko des Auftraggebers
gemäß Ö-Norm B2110
-
Diebstahl oder
Einbruchdiebstahl von fix mit dem Bauwerk verbundenen Sachen
-
Feuerrisiko subsidär
-
Hochwasserrisiko ab HQ10-HQ50
-
Nachdeckung für Schäden, die
nach der Übergabe des Bauwerkes eintreten
-
Versicherungsschutz gegen
Schäden durch Teil- oder Ganzeinsturz durch Arbeiten an Altbauten oder
Altbauteilen
Bauträgerkomfortschutz:
-
Bauwesenversicherung
-
Bauherrenhaftpflichtversicherung
-
Excedentenhaftpflichtversicherung (subsidiär zur bestehender
Haftpflichtversicherung der ausführenden Unternehmen)
-
Haftpflicht aus Haus- und
Grundbesitz
-
Bürohaftpflichtversicherung
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ist unverbindlich und kostenlos.
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