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Was ist
Berufsunfähigkeit?
Die österreichische
Pensionsversicherungsanstalt spricht grundsätzlich von Berufsunfähigkeit, wenn
die Arbeitsfähigkeit des Versicherten infolge seines körperlichen oder geistigen
Zustandes so beeinträchtigt ist, dass sie weniger als die Hälfte derjenigen
eines Gesunden beträgt, der über eine vergleichbare Berufsausbildung bzw.
entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Angestellte und Facharbeitern wird
Berufsschutz zugestanden, selbständige Erwerbstätige hingegen können auf jede
andere selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit verwiesen werden
(Ausnahmen bei über 57-jährigen). |
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Im Jahr 2010
wurden 76.246 Neuanträge auf Invaliditätspension („Frühpension“) gestellt,
jedoch nur 29.593 wurden zuerkannt.
Ursachen für
Berufsunfähigkeit
(Quelle: "Statistisches
Handbuch der österr. Sozialversicherung 2011”, Stand: Dezember 2010)
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Psychiatrische Krankheiten 32%
(z.B.
Burn-out,
mehr...)
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Krankheiten d. Skelettes, der
Muskeln, d. Bindegewebes 29%
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Herz- u. Arterienkrankheiten
11,3%
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sonstige Krankheiten 27,7%
Was zahlt die
Pensionsversicherungsanstalt?
Haben Sie schon eine private Vorsorge getroffen?
Egal, ob Sie am
Anfang Ihres Berufslebens oder schon mittendrin stehen, eine Beeinträchtigung
oder gar der Verlust Ihrer Arbeitskraft bedeuten empfindliche finanzielle
Einbussen. Mit einer privaten Vorsorge sichern Sie sich ab, damit
Zahlungsverpflichtungen (z.B. Kredite) oder krankheitsbedingte
Anschaffungen/Umstellungen nicht zur Existenzbedrohung werden.
Was zahlt die
Pensionsversicherungsanstalt?
Es werden die 16
Jahre (bis 2028 schrittweise steigend auf 40 Jahre) mit dem höchsten
beitragspflichtigen Einkommen herangezogen. Der Anspruch ist auf 80% des
Durchschnittswertes (2004= max. Euro 2.395,09 Bruttopension) begrenzt.
In Härtefällen –
besonders Jüngere sind davon betroffen – gibt es eine Sonderregelung: auch wenn
aufgrund der Beitrags-/Versicherungszeiten die 60% des o.g. Durchschnittswertes
nicht erreicht werden, werden diese 60% zugesprochen.

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