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Direkte Leistungszusage

Das Unternehmen verspricht in einer schriftlichen Vereinbarung - der 'Pensionszusage' - für die Firmenpension des Mitarbeiters aufzukommen.

Eine Firmenpension bringt mehrere Vorteile. Sie motivieren und belohnen damit Ihre Spitzenkräfte. Oder Sie sorgen für sich selbst und Ihre Angehörigen vor.

Die Höhe der zugesagten Pension darf gemäß §14 Einkommenssteuergesetz 80% des Letztbezuges nicht überschreiten. Weiters dürfen Firmenpension und die gesetzliche Pension 100% des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen. 

Zusatzpension mit dem Pensionskassen-Plus

Sorgen Sie steuerlich optimiert für die Pension Ihrer Mitarbeiter vor.

Die Verpflichtung eine Firmenpension zu bezahlen wird auf die Pensionskasse ausgelagert.

Ebenso wie der gesamte administrative Aufwand.

Eingezahlt wird ein fixer Betrag oder ein gewisser Prozentsatz der Bruttolohnsumme (beispielsweise bis zu 10% des Brutto-Jahres-Gehaltes). Zusätzlich kann der Arbeitnehmer Eigenbeiträge leisten. Geht der Mitarbeiter in Pension, erhält er das angesammelte Kapital samt Zinsen in Form einer lebenslangen Rente mit einer jährlichen Wertanpassung. Direkt, persönlich. Bei Ableben nach Pensionsantritt wird die zuletzt bezogene Rente lebenslang zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz an den hinterbliebenen Ehepartner ausbezahlt.

 

Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an – dieses ist unverbindlich und kostenlos.

 


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Stand: 08.05.2012 / Sitemap