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Direkte Leistungszusage
Das Unternehmen
verspricht in einer schriftlichen Vereinbarung - der 'Pensionszusage' - für die
Firmenpension des Mitarbeiters aufzukommen.
Eine Firmenpension
bringt mehrere Vorteile. Sie motivieren und belohnen damit Ihre Spitzenkräfte.
Oder Sie sorgen für sich selbst und Ihre Angehörigen vor.
Die Höhe der
zugesagten Pension darf gemäß §14 Einkommenssteuergesetz 80% des Letztbezuges
nicht überschreiten. Weiters dürfen Firmenpension und die gesetzliche Pension
100% des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.
Zusatzpension mit dem Pensionskassen-Plus
Sorgen Sie
steuerlich optimiert für die Pension Ihrer Mitarbeiter vor.
Die Verpflichtung
eine Firmenpension zu bezahlen wird auf die Pensionskasse ausgelagert.
Ebenso wie der
gesamte administrative Aufwand.
Eingezahlt wird ein
fixer Betrag oder ein gewisser Prozentsatz der Bruttolohnsumme (beispielsweise
bis zu 10% des Brutto-Jahres-Gehaltes). Zusätzlich kann der Arbeitnehmer
Eigenbeiträge leisten. Geht der Mitarbeiter in Pension, erhält er das
angesammelte Kapital samt Zinsen in Form einer lebenslangen Rente mit einer
jährlichen Wertanpassung. Direkt, persönlich. Bei Ableben nach Pensionsantritt
wird die zuletzt bezogene Rente lebenslang zu einem vorher vereinbarten
Prozentsatz an den hinterbliebenen Ehepartner ausbezahlt.
Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an – dieses
ist unverbindlich und kostenlos.
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