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Diese Honorarordnung gilt für alle Beratungsleistungen
und nur dann, wenn diese nicht durch Provisionen des Produktgebers abgedeckt
sind!
1. Die
Honorar-Richtlinien gelten für die Bereiche
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Versicherungen
und Finanzierungen
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Prüfung/Betreuung
von bestehenden, „fremden“ Versicherungsverträgen
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Risikoanalysen
zu bestehenden und für neu angedachte Versicherungsverträge (ohne
Vertragsvermittlung)
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Riskmanagement, Ausarbeitung
von Deckungs- u. Veranlagungskonzepten, insbesondere die Ausarbeitung
und Angebotsvorlage für Berufsunfähigkeits-/Pflege-/Krankenversicherung
2.
Es
kann eine Vereinbarung auf Basis eines Zeithonorares oder eines
Pauschalhonorares getroffen werden:
2.1.
Zeithonorar:
Gemäß unverbindlicher Tarifempfehlung für Berater in
Versicherungsangelegenheiten berechnen wir pro angefangene ½ Stunde € 60,--
zuzüglich 20% MWSt.
Sonderkonditionen für Stammkunden und Empfehlungskunden sind möglich.
2.2.
Pauschalhonorar:
Bei Übernahme eines Aftrages kann zu Beginn in Ergänzung oder an
Stelle des Zeithonorares eine pauschale Vergütung vereinbart werden. Wir
verrechnen unter anderem für die
Ausarbeitung (ohne Vermittlung bzw. Abschluss) für:
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€
480,--
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- Berufsunfähigkeitsversicherung
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€ 290,--
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Kranken-/Pflegeversicherung:
Einzelperson
/ Familie
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€ 290,--
/ € 350,--
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(bestehende)
Sachversicherung(en)
(Kfz, Eigenheim, Haushalt,
Rechtsschutz)
inkl. Polizzencheck
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€ 420,--
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Die Preise
verstehen sich zuzüglich 20% MWSt.
Sonderkonditionen für Stammkunden und Empfehlungskunden sind
möglich. |
Bei Abschluss des Vertrages/der Finanzierung über unser Büro entfällt
die Honorar-vereinbarung, da diese durch die Provision des Produktgebers
(Versicherung/Bank) abgedeckt ist.
2.3.
Behördenwege
im Zusammenhang mit Kfz-Zulassungen
Für die Besorgung von An-/Abmeldungen, Berichtigungen etc. innerhalb
von Wien sowie bis zu einem Umkreis von 20 km außerhalb Wiens wird ein
Pauschalbetrag von
Liegt die Besorgung außerhalb des örtlichen Bereiches, gelangt
weiters das jeweils geltende amtliche Kilometergeld zur Verrechnung.
Stand: 01.01.2012 /
Honorarordnung -
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