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Honorarordnung

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Diese Honorarordnung gilt für alle Beratungsleistungen und nur dann, wenn diese nicht durch Provisionen des Produktgebers abgedeckt sind!

1. Die Honorar-Richtlinien gelten für die Bereiche

  •  Versicherungen und Finanzierungen

  •  Prüfung/Betreuung von bestehenden, „fremden“ Versicherungsverträgen

  •  Risikoanalysen zu bestehenden und für neu angedachte Versicherungsverträge (ohne Vertragsvermittlung)

  •  Riskmanagement, Ausarbeitung von Deckungs- u. Veranlagungskonzepten, insbesondere die Ausarbeitung und Angebotsvorlage für Berufsunfähigkeits-/Pflege-/Krankenversicherung

 2.     Es kann eine Vereinbarung auf Basis eines Zeithonorares oder eines Pauschalhonorares getroffen werden:

 2.1.  Zeithonorar:

        Gemäß unverbindlicher Tarifempfehlung für Berater in Versicherungsangelegenheiten berechnen wir pro angefangene ½ Stunde € 60,-- zuzüglich 20% MWSt.

 

        Sonderkonditionen für Stammkunden und Empfehlungskunden sind möglich.

 2.2.  Pauschalhonorar:

        Bei Übernahme eines Aftrages kann zu Beginn in Ergänzung oder an Stelle des Zeithonorares eine pauschale Vergütung vereinbart werden. Wir verrechnen unter anderem für die   

        Ausarbeitung (ohne Vermittlung bzw. Abschluss) für:

   

  • Finanzierung                                                           

 € 480,--
 
  • Berufsunfähigkeitsversicherung                               
€ 290,--
 
  •  Kranken-/Pflegeversicherung:  Einzelperson / Familie
€ 290,-- / € 350,--
 
  •   (bestehende) Sachversicherung(en)
     (Kfz, Eigenheim, Haushalt, Rechtsschutz)
     inkl. Polizzencheck
       
€ 420,--


  Die Preise verstehen sich zuzüglich 20% MWSt.
Sonderkonditionen für Stammkunden und Empfehlungskunden sind möglich.

          Bei Abschluss des Vertrages/der Finanzierung über unser Büro entfällt die Honorar-vereinbarung, da diese durch die Provision des Produktgebers (Versicherung/Bank) abgedeckt ist.

 2.3.  Behördenwege im Zusammenhang mit Kfz-Zulassungen

        Für die Besorgung von An-/Abmeldungen, Berichtigungen etc. innerhalb von Wien sowie bis zu einem Umkreis von 20 km außerhalb Wiens wird ein Pauschalbetrag von

  •  € 25,-- pro Vorgang (MWSt.-befreit) berechnet, wenn die zugehörige Kfz-Versicherung von uns vermittelt wird bzw. wurde.

        Liegt die Besorgung außerhalb des örtlichen Bereiches, gelangt weiters das jeweils geltende amtliche Kilometergeld zur Verrechnung.

  

Stand: 01.01.2012 / Honorarordnung - Download

 

 

 


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Stand: 08.05.2012 / Sitemap