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Pflegeversicherung

 

Die Statistiken belegen: wir werden erfreulicherweise immer älter. Leider oft nicht bei bestem Gesundheitszustand und daher steigt die Zahl der Pflegebedürftigen. Doch auch bei jüngeren Menschen tritt der Fall ein, dass sie durch Krankheit oder Unfall ständiger Pflege bedürfen.

25% aller Österreicher benötigen ständige Pflege. Pflegeleistung aus familiären Netzwerken werden immer geringer – an ihre Stelle tritt professionelle Hilfe.

Pflege

Die aktuelle Diskussion um die Sicherstellung der Pflegequalität macht klar, dass in Zukunft eine private Pflegevorsorge immer wichtiger werden wird.Es werden am Versicherungsmarkt 2 verschiedene Modelle angeboten:

Modell 1: die Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Pflegestufe

Modell 2: die Leistungen orientieren sich an einem versicherungseigenem Bewertungsschema, nämlich an den Fähigkeiten des täglichen Bedarfes

Wir, als Versicherungsmakler wollen Ihnen eine Versicherungslösung aus der Modellreihe 2 vorstellen, das mit folgenden Pluspunkten aufwartet:

  • Eigenes Bewertungsschema unabhängig von der Einstufung des gesetzlichen Pflegegeldes

  • Bei Eintritt des Leistungsfalles Sofortleistung in Höhe der Pflegejahresrente

  • Beitragsbefreiung für die Zeit der Pflegebedürftigkeit

  • Bei Tod der versicherten Person VOR Pflegebedürftigkeit wird eine Einmalleistung von 101% des zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Fondsvermögens     geleistet, mindestens jedoch die Summe der gezahlten Beiträge (Kapitalgarantie!)

  • Im Falle des Todes der versicherten Person NACH Eintritt des Pflegefalles wird die Summe der gezahlten Beiträge geleistet

Grundsätzlich gilt, dass die Prämien umso günstiger sind, je früher man mit der privaten Pflegevorsorge beginnt. Die Vielfalt der am Markt angebotenen Produkte machen eine persönliche Beratung durch einen Versicherungsspezialisten empfehlenswert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenes Bewertungsschema

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich länger als 6 Monate so hilflos ist, dass sie für mindestens vier der im folgenden genannten sechs Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.

  •  Fortbewegen im Zimmer

  •  Aufstehen und Zubettgehen

  •  An- und Auskleiden

  •  Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken

  •  Waschen

  •  Verrichten der Notdurft

Unabhängig der genannten Fähigkeiten liegt auch Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person eine schwere Einschränkung der Alltagskompetenz aufweist. Das liegt vor, wenn:

  • die mentalen Fähigkeiten der versicherten Person sich infolge einer organischen Krankheit wie der Alzheimer’schen Krankheit erheblich verschlechtert haben, und

  • die versicherte Person aufgrund der schweren Einschränkung der Alltagskompetenz der Beaufsichtigung bedarf, um Gefährdungen zu verhüten, und

  • die schwere Einschränkung der Alltagskompetenz mit Standardtestverfahren nachgewiesen werden kann, und die schwere Einschränkung der Alltagskompetenz voraussichtlich dauerhaft bestehen wird.

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Stand: 21.02.2012 / Sitemap