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Steuerfreie Pensionsvorsorge durch Bezugsumwandlung
Eine andere Variante
der steuerfreien Pensionsvorsorge stellt die Bezugsumwandlung dar. Die
monatlichen Beiträge werden vom Mitarbeiter selber, in Form einer
Bezugsumwandlung bezahlt.
Verschenken Sie kein
Geld und gestalten Sie einen Teil Ihrer Pensionsvorsorge über Ihren Arbeitgeber.
Steuersparend und gewinnbringend - durch eine staatliche Förderung im Rahmen der
steuerfreien Zukunftssicherung gemäß §3 Z15a EStG.
So
funktioniert's:
Das Gesetz sieht vor,
dass monatlich bis zu EUR 25,- des Gehalts steuerfrei bleiben, wenn der
Arbeitgeber diesen Betrag direkt in eine Zukunftsvorsorge für den Arbeitnehmer
einzahlt.
Diese Steuerbefreiung
können Sie auf Basis einer Bezugsumwandlung in Anspruch nehmen. Sie vereinbaren
mit Ihrem Arbeitgeber, dass monatlich EUR 25,- Ihres Bruttogehalts vor der
Steuerberechnung direkt an die Zürich Versicherung überwiesen wird.
Ihr Vorteil: Es
werden monatlich EUR 25,- angespart, obwohl Sie - je nach Steuerprogression -
dafür nur EUR 12,50 bis EUR 15,42 aufwenden. Die Differenz übernimmt der Staat
in Form einer Lohnsteuerbefreiung.
Ihre Vorteile
Sie sparen
Steuern (Lohnsteuer-frei, KESt-frei)
Höhere Pension
als bei privater Vorsorge
Hohe
Verzinsung durch spezielle Gruppenkonditionen
Garantierte
Mindestverzinsung
Ein
Beispiel
Mann 30 Jahre,
Pensionsalter 65 Jahre,
Jahres-Bruttogehalt EUR 30.000,-
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Vergleichstabelle |
Bei normaler Ansparung* |
Mit Zukunftssicherung* |
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Bruttobetrag monatlich |
25,00 |
25,00 |
|
Abzug für Lohnsteuer |
-
9,58 |
-
0,00 |
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Monatlich angesparter Betrag |
15,42 |
25,00 |
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Gesamtauszahlung: |
15.497,00 |
24.600,00 |
* Die Angaben
basieren auf einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit einer angenommenen
Performance von 6%. Die Werte sind unverbindlich und können Änderungen
unterliegen.
Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an – dieses
ist unverbindlich und kostenlos.
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