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Unfälle können ein Leben schlagartig verändern. Vor allem auch Ihre finanzielle Situation. Denn: 3 von 4 Unfallopfer mit Dauer-Invalidität erhalten keine finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versichert – in der gesetzlichen Unfallversicherung - sind alle erwerbstätigen Personen (Selbstständig, Angestellte, Bauern...), Arbeitslose, Schüler und Studenten und auch nur dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall (!) handelt. (Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeitststätte/Schule, während der Arbeits-/Schulzeit oder auf dem direkten Nachhauseweg ereignet. Bei Arbeitslosen: auf dem Weg zum/vom AMS oder auf/vom Weg zum Vorstellungstermin.)

Unfall

 

Nicht versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung:  Kinder vor Schulantritt, Pensionisten, Hausfrauen


Sorgen Sie rechtzeitig durch eine private Unfallversicherung vor,

·       um den Lebensstandard zu erhalten, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur teilweise 

        ausüben können

·       um Folgekosten zu bezahlen, wenn ein Behinderung plötzlich den Umbau Ihrer Wohnung

        oder das Adaptieren Ihres Autos notwendig macht

·       um Ihre Existenz zu sichern, damit die Ausbildung der Kinder oder die Rückzahlung

        bestehender Wohnkredite nicht gefährdet ist.

 

Fälle aus dem Alltag: Kurier, 6. September 2008, Kurier, 5. Juli 2008

 


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Stand: 21.02.2012 / Sitemap