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Unfälle können ein Leben schlagartig verändern. Vor allem auch Ihre finanzielle
Situation. Denn: 3 von 4 Unfallopfer mit Dauer-Invalidität erhalten
keine
finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Versichert – in der gesetzlichen Unfallversicherung - sind alle erwerbstätigen
Personen (Selbstständig, Angestellte, Bauern...), Arbeitslose, Schüler und
Studenten und auch nur dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall (!) handelt.
(Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeitststätte/Schule,
während der Arbeits-/Schulzeit oder auf dem direkten Nachhauseweg ereignet. Bei
Arbeitslosen: auf dem Weg zum/vom AMS oder auf/vom Weg zum Vorstellungstermin.)
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Nicht versichert in der gesetzlichen
Unfallversicherung: Kinder vor Schulantritt, Pensionisten, Hausfrauen
Sorgen Sie rechtzeitig durch eine private Unfallversicherung vor,
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um den Lebensstandard zu erhalten, falls Sie Ihren Beruf nicht
mehr oder nur teilweise
ausüben können
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um Folgekosten zu bezahlen, wenn ein Behinderung plötzlich den
Umbau Ihrer Wohnung
oder das Adaptieren Ihres Autos notwendig macht
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um Ihre Existenz zu sichern, damit die Ausbildung der Kinder oder
die Rückzahlung
bestehender Wohnkredite nicht gefährdet ist.
Fälle aus dem Alltag:
Kurier, 6. September 2008,
Kurier, 5. Juli 2008
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